Platzordnung
Platzordnung
des Hundesportvereines Strunzertaler Pfoten e.V.
Diese Platzordnung soll zum besseren Miteinander auf dem Übungsplatz dienen. Um den Ausbildungs- und Übungsbetrieb reibungslos durchführen und den Aufenthalt auf diesem Platz und in der Umgebung für alle positiv und möglichst ohne Probleme gestalten zu können, sind folgende Grundsätze zu beachten und einzuhalten:
| 1. | Der Vorstand hat das Hausrecht |
| 2. | Der Übungsplatz steht allen Mitgliedern und Gästen zur Verfügung. Die Benutzung des Übungsplatzes an den festgelegten Übungstagen regelt der Trainingsleiter. |
| 3. | An Agility- und Sportgeräten darf nur im Beisein von Ausbildungs- bzw. Übungsleitern gearbeitet und trainiert werden. |
| 4. | In der unmittelbaren Umgebung des Hundeplatzes sind die Hunde an der Leine zu führen. Auch auf dem Platz sind die Hunde grundsätzlich an der Leine zu führen. Das Ableinen der Hunde erfolgt erst nach Aufforderung durch die Ausbildungs- und Übungsleiter. Freies Laufen bzw. Spielphasen werden von den Ausbildungs- und Übungsleitern angekündigt, dabei hat jeder Hundeführer/Besitzer auf seinen Hund zu achten und ggf. einzugreifen, wenn der Hund unerwünschtes Verhalten zeigt. |
| 5. | Um eine möglichst reibungslose Zusammenarbeit zu gewährleisten, ist den Anordnungen der Ausbildungs- und Übungsleitern Folge zu leisten. Dies gilt nicht nur auf dem Platz, sondern auch bei Stadtgängen oder Ausbildungsgängen im Gelände. |
| 6. | Für alle Hunde, die auf dem Gelände geführt werden ist der Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung und Tollwutimpfung Pflicht. Zutritt haben nur Hunde, deren Besitzer/Hundeführer vorher den gültigen Impfschutz des jeweiligen Hundes nachgewiesen haben. Jeder Hundehalter hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Hund dauerhaft über einen ausreichenden Impfschutz verfügt. |
| 7. | Für die Dauer des Aufenthaltes auf dem Vereinsgelände bleibt der Hundeführer/Besitzer verantwortlich im Sinne des bürgerlichen Rechtes. |
| 8. | Die Teilnahme am Übungs- und Trainingsbetrieb erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr. Für Schäden und Unfälle irgendwelcher Art übernimmt der Verein keine Verantwortung oder Haftung. |
| 9. | Eltern haften für ihre Kinder. |
| 10. | Es ist darauf zu achten, dass die Hunde vor dem Betreten des Hundeplatzes ausreichend Gelegenheit hatten sich zu entleeren. Dies soll aber auf keinen Fall auf dem Übungsgelände oder in unmittelbarer Nähe geschehen. Sollte es dennoch mal passieren, so ist jeder Hundehalter verpflichtet, die Verunreinigung umgehend zu beseitigen. Vor allem Rüdenbesitzer haben darauf zu achten, dass das Übungsgelände nicht markiert wird. Die anderen Hundebesitzer werden es ihnen danken. |